Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns je eine „Koordinierungsstelle Frühe Hilfen“ bei den Jugendämtern eingerichtet.
Diese planen und steuern die gesamte Netzwerkarbeit mit dem Schwerpunkt der Frühen Hilfen im gesamten Land und fördern Maßnahmen und Projekte zum flächendeckenden Ausbau von präventiven Angeboten der Frühen Hilfen.