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Suche Familienhebamme

Liebe Eltern, liebe Kooperationspartner,

Sie suchen eine Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in ihrer Region? Das für Sie zuständige Gesundheitsamt hilft Ihnen bei der Suche und Vermittlung.

Ist eine Unterstützung durch eine Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin das Richtige für mich? Wann kann die Betreuung beginnen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen nachfolgend. Sie haben weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gern an!

Ihre Claudia Koch

Welche Aufgaben übernimmt eine Familienhebamme bzw. eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin?

Eine Familienhebamme bzw. eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerinnen berät zur pflegerischen Versorgung sowie zur Ernährung des Kindes, motiviert die Familien Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen, stärkt die sozialen Ressourcen der Familie und verbessert die Beziehung zwischen dem Kind und der primären Bezugsperson. Die Aufgaben finden Sie zusammengefasst in unserem Flyer.

Ab wann kann die Betreuung einer Familienhebamme bzw. einer Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin beginnen?

Die Familienhebamme bzw. die Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin kann ab dem 1. Lebenstag beginnen.

Wie suche ich mir eine Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin?

Das für Sie zuständige Gesundheitsamt hilft Ihnen bei der Suche und Vermittlung einer Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin. Ansprechpartner in den Gesundheitsämtern finden Sie unter der Kategorie Ansprechpartner Gesundheitsämtern. Die Ansprechpartner im Gesundheitsamt helfen Ihnen gerne weiter und haben darüber hinaus auch einen Überblick über freie Kapazitäten.

Wer trägt die Kosten für eine Familienhebamme und eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin?

Die Betreuung durch eine Familienhebamme bzw. eine Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin ist für die Familie kostenfrei. Die Familienhebamme bzw. die Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpflegerin wird aus dem Landesprogramm Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen finanziert.

Ansprechpartner für Familienhebammen

Die Vermittlung einer Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt. Hier finden Sie Ansprechpartner aus den Gesundheitsämtern in Ihrer Region.

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